Denkmalschutz = Steuerersparnis

Beispielfoto: Loft in einer Fabriketage
Beispielfoto: Loft in einer Fabriketage

Immobilien in guter Lage sind seit je her eine sichere Geldanlage und Altersvorsorge. Unterliegen sie doch bei sorgfältiger Auswahl so gut wie  keinem Preisverfall und sind darüber hinaus in Zeiten von Inflation und leeren Staatskassen wertbeständig.

Die Oberklasse jedoch sind die denkmalgeschützten Immobilien.

Beispielfoto
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Sie bieten neben architektonischen Reizen wie z.B. in Industrie-Lofts in denkmal-geschützten Fabrikanlagen besonders hohe Steuerersparnisse und sind daher bei Anlegern und Selbstnutzern gleichermaßen besonders begehrt. Denkmalgeschützte Immobilien sind im Vergleich mit  anderen Wertanlagen äußerst wertstabil und der Erwerber profitiert zusätzlich von sehr großzügigen, zusätzlichen Förderungen vom Staat, hat dieser doch ein großes Interesse daran, dass jede denkmalgeschützte Immobilie entsprechend gehegt und gepflegt wird. Detailliert bedeutet das, dass viele der für eine Sanierung erforderlichen Investitionen von der Steuer abgesetzt werden können. Und die machen bei einer Denkmalsimmobilie den größten Teil aus.

Das Steuerrecht unterteilt bei einer denkmalgeschützten Immobilie die Steuervorteile in die nachfolgenden Kategorien:

  • 50 Jahre Abschreibung über jeweils 2% auf die vorhandene Bausubstanz
  • für Kapitalanleger gilt die  Denkmal AfA, bei der auf 12 Jahre verteilt insgesamt bis zu 60 bis 80% der steuerlich anerkannten Sanierungskosten abgeschrieben werden
  • für Selbstnutzer gilt die  Denkmal AfA, bei der auf 10 Jahre verteilt die steuerlich anerkannten Sanierungskosten abgeschrieben werden

Die Bedingungen sind:

  • Die Steuererleichterungen treten erst ab dem Zeitpunkt in Kraft, wenn die Immobilie mit Denkmalschutz fertiggestellt ist
  • Volle Steuererleichterung nur, wenn die Immobilie bereits vor der Sanierung erworben wurde, da der Käufer als Bauherr auftreten muss
  • Je weiter der Bau beim Kauf bereits  fortgeschritten ist, umso geringer sind die zu dem Zeitpunkt noch anfallenden Sanierungskosten und damit auch die steuerlichen Förderungen.
  • Eine volle, rückwirkende, steuerliche Geltendmachung ist bei einer bereits sanierten, denkmalgeschützte Immobilie nicht möglich.

Die vorstehenden Hinweise sind unverbindlich und ersetzen nicht eine fachliche, steuerliche Beratung. Vielmehr wollen wir Ihnen damit einen ersten Überblick über die bestehenden Möglichkeiten geben. Wenn Sie in eine denkmalgeschützte Immobilie investieren wollen, konsultieren Sie auf jeden Fall Ihren Steuerberater.